Die Hauptverhandlung beginnt mit der Verlesung der Anklage, gefolgt von der Beweisaufnahme, Plädoyers und endet mit der Urteilsverkündung.
Die Hauptverhandlung beginnt mit der Feststellung der Personalien und Belehrung über Ihre Rechte. Anschließend verliest die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift (§ 243 StPO). Sie haben die Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Es folgt die Beweisaufnahme, in der Zeug*innen gehört, Sachverständige befragt sowie Dokumente oder Gegenstände begutachtet werden. Danach halten Staatsanwaltschaft, ggf. Nebenkläger*innen und Ihre Verteidigung ihre Plädoyers. Ihnen steht schließlich das letzte Wort zu. Nach einer Beratung verkündet das Gericht öffentlich sein Urteil. Gegen Urteile des Amtsgerichts können Sie Berufung oder Revision einlegen, gegen Urteile des Landgerichts ausschließlich Revision.
