Änderungen wie Geschäftsführerwechsel oder Satzungsänderungen müssen Sie rechtzeitig und notariell beglaubigt elektronisch beim Handelsregister anmelden. Dies übernimmt für Sie regelmäßig eine Notarin oder ein Notar.

enn sich in Ihrer Gesellschaft wesentliche Veränderungen ergeben – etwa ein Geschäftsführerwechsel, Änderungen des Gesellschaftsvertrags oder eine neue Firmenadresse – müssen Sie dies dem Handelsregister mitteilen. Diese Anmeldung erfolgt zwingend in elektronischer Form und erfordert die notarielle Beglaubigung Ihrer Unterschrift (§ 12 HGB). In Fällen der Satzungsänderung bedarf es auch der notariellen Beurkundung des entsprechenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Der Notar erstellt die elektronische Anmeldung – und soweit erforderlich weitere Urkunden – und reicht sie elektronisch beim zuständigen Registergericht ein. Wichtig ist, dass die Änderungen rechtzeitig gemeldet werden, damit ausreichend Zeit für die Verarbeitung verbleibt. Die Anmeldung der Eintragung wird nach Übermittlung vom Registergericht geprüft und im Handelsregister veröffentlicht.