Wie öffne ich eine bestimmte Akte über „Rubrum“ oder „Wegen“?

Klicken Sie nach dem Login auf das „Rubrum“ (Bezeichnung der Akte) oder den Eintrag „Wegen“ auf der Übersichtsseite. Dadurch gelangen Sie direkt in die gewünschte Akte.

Nachdem Sie sich in Ihre Online-Akte eingeloggt haben, sehen Sie auf der Übersichtsseite eine Liste Ihrer aktuellen und früheren Akten. Um schnell und einfach eine bestimmte Akte zu öffnen, klicken Sie direkt auf das sogenannte „Rubrum“ – also die Aktenbezeichnung – oder auf den Begriff unter „Wegen“, der den Inhalt der jeweiligen Akte beschreibt. Sie werden automatisch zu der gewählten Akte weitergeleitet und sehen dort alle Details, Dokumente und Aktivitäten in chronologischer Reihenfolge. Diese Funktion erleichtert Ihnen den direkten Zugriff auf Ihre Unterlagen.

Wie unterscheiden sich die Kosten für eine Unternehmergesellschaft (UG) oder GmbH mit Musterprotokoll von einer „klassischen“ GmbH?2025-11-10T14:33:38+01:00

Eine UG- oder GmbH-Gründung mit Musterprotokoll ist beim Notar deutlich günstiger (häufig ca. 200,00 bis 300,00 Euro) als eine „klassische“ GmbH-Gründung, da bei Gründung mit Musterprotokoll aufgrund einer Privilegierung im Gesetz geringere Notarkosten anfallen.

Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) oder GmbH mit Musterprotokoll ist kostengünstiger als die einer „klassischen“ GmbH, hauptsächlich wegen der geringeren Notarkosten. Bei der Musterprotokoll-Gründung liegen die notariellen Gebühren häufig zwischen 200,00 und 300,00 Euro. Grund hierfür ist, dass die Mindestwerte nicht gelten( vgl. §§ 105 Absatz 6, 107 Absatz 1 Satz 2 GNotKG). Die Musterprotokoll-Gründung eignet sich besonders für Unternehmer, die eine schnelle und kostengünstige Gründung wünschen.

Was ist ein Stimmbindungs- oder Poolvertrag und wann empfiehlt er sich zusätzlich zur Satzung?2025-11-10T14:38:01+01:00

Ein Stimmbindungs- oder Poolvertrag regelt, wie Gesellschafter ihre Stimmrechte einheitlich ausüben sollen. Er ist eine vertrauliche Ergänzung zur Satzung und empfiehlt sich, wenn flexible und nicht öffentliche Abstimmungen oder Sanktionen gewünscht sind.

Ein Stimmbindungs- oder Poolvertrag ist ein Vertrag zwischen Gesellschaftern, in dem sich diese verpflichten, ihr Stimmrecht bei Gesellschafterversammlungen nach bestimmten Regeln und gemeinsam auszuüben. Anders als Satzungsregelungen bleibt der Stimmbindungsvertrag privat und wird nicht im Handelsregister veröffentlicht. Daher bietet er Vorteile, wenn Vertraulichkeit gewünscht oder eine flexible, unkomplizierte Anpassung der Regelungen erforderlich ist. Zudem ermöglicht er wirtschaftliche Sanktionen, wie Vertragsstrafen, bei Verstößen gegen die vereinbarte Stimmrechtsausübung. Der Vertrag ist insbesondere dann sinnvoll, wenn kurzfristige Abstimmungsregeln ohne die Hürden einer Satzungsänderung benötigt werden. Zu beachten ist, dass Verstöße gegen den Vertrag zwar Schadensersatzansprüche auslösen, aber nicht zur Unwirksamkeit des Gesellschaftsbeschlusses führen (§ 311 BGB).

Ab welchem Punktestand in Flensburg droht eine Verwarnung oder Entziehung der Fahrerlaubnis?2025-11-10T14:13:37+01:00

Eine Verwarnung erhalten Sie ab 6 Punkten in Flensburg. Ab 8 Punkten droht die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis.

as Punktesystem in Flensburg sieht mehrere Stufen vor. Bei 6 bis 7 Punkten erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung von der Fahrerlaubnisbehörde mit dem Hinweis, dass bei Erreichen von 8 Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt. Ab 8 Punkten entzieht die Behörde zwingend Ihre Fahrerlaubnis gemäß § 4 Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach einer Sperrfrist von sechs Monaten und regelmäßig erst nach einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) möglich.

Wie melde ich Änderungen (z. B. Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderung) später beim Handelsregister an?2025-11-10T14:35:15+01:00

Änderungen wie Geschäftsführerwechsel oder Satzungsänderungen müssen Sie rechtzeitig und notariell beglaubigt elektronisch beim Handelsregister anmelden. Dies übernimmt für Sie regelmäßig eine Notarin oder ein Notar.

enn sich in Ihrer Gesellschaft wesentliche Veränderungen ergeben – etwa ein Geschäftsführerwechsel, Änderungen des Gesellschaftsvertrags oder eine neue Firmenadresse – müssen Sie dies dem Handelsregister mitteilen. Diese Anmeldung erfolgt zwingend in elektronischer Form und erfordert die notarielle Beglaubigung Ihrer Unterschrift (§ 12 HGB). In Fällen der Satzungsänderung bedarf es auch der notariellen Beurkundung des entsprechenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Der Notar erstellt die elektronische Anmeldung – und soweit erforderlich weitere Urkunden – und reicht sie elektronisch beim zuständigen Registergericht ein. Wichtig ist, dass die Änderungen rechtzeitig gemeldet werden, damit ausreichend Zeit für die Verarbeitung verbleibt. Die Anmeldung der Eintragung wird nach Übermittlung vom Registergericht geprüft und im Handelsregister veröffentlicht.

Wer trägt die Kosten eines Opferanwalts?2025-11-10T10:47:19+01:00

Bei bestimmten schweren Straftaten übernimmt die Staatskasse die Kosten des Opferanwalts. Ansonsten ist Prozesskostenhilfe möglich, und nach einer Verurteilung muss der Täter diese Kosten meist erstatten.

Die Kosten eines Opferanwalts übernimmt die Staatskasse bei bestimmten schweren Straftaten (z. B. Mord, schwere Körperverletzung oder Sexualdelikte) gemäß § 397a Abs. 1 StPO. Dabei entfällt eine Prüfung der finanziellen Verhältnisse des Opfers. In allen anderen Fällen können Opfer Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen, wobei die Bedürftigkeit nachgewiesen werden muss. Kommt es zur Verurteilung des Täters, ordnet das Gericht regelmäßig an, dass der Täter die Kosten des Opferanwalts an die Staatskasse zurückzahlen muss (§ 472 StPO). Für das Opfer entsteht in diesem Fall kein finanzielles Risiko.

Wie läuft eine Hauptverhandlung vor dem Amts‑ bzw. Landgericht ab?2025-11-10T10:34:41+01:00

Die Hauptverhandlung beginnt mit der Verlesung der Anklage, gefolgt von der Beweisaufnahme, Plädoyers und endet mit der Urteilsverkündung.

Die Hauptverhandlung beginnt mit der Feststellung der Personalien und Belehrung über Ihre Rechte. Anschließend verliest die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift (§ 243 StPO). Sie haben die Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Es folgt die Beweisaufnahme, in der Zeug*innen gehört, Sachverständige befragt sowie Dokumente oder Gegenstände begutachtet werden. Danach halten Staatsanwaltschaft, ggf. Nebenkläger*innen und Ihre Verteidigung ihre Plädoyers. Ihnen steht schließlich das letzte Wort zu. Nach einer Beratung verkündet das Gericht öffentlich sein Urteil. Gegen Urteile des Amtsgerichts können Sie Berufung oder Revision einlegen, gegen Urteile des Landgerichts ausschließlich Revision.

Muss der Käufer bestehende Gebäudeversicherungen übernehmen und wann kann er kündigen?2025-11-10T12:05:07+01:00

Ja, die Gebäudeversicherung geht beim Kauf automatisch auf den Käufer über. Dieser kann innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag außerordentlich kündigen.

Gemäß §§ 95, 96 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geht eine bestehende Gebäudeversicherung mit dem Eigentumsübergang automatisch auf den Käufer über. Der Käufer übernimmt damit sämtliche Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Versicherungsvertrag. Allerdings steht dem Käufer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Kenntnis von der Versicherung und der Eigentumseintragung ins Grundbuch möglich. Sie kann wahlweise sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirksam werden.

Welche Folgen hat die Grundbuchsperre für bereits im Grundbuch eingetragene GbRs?2025-11-10T14:39:55+01:00

Bereits eingetragene GbRs bleiben Eigentümer, können aber ab 2024 ohne vorherige Registrierung im Gesellschaftsregister keine neuen Eintragungen (z.B. Verkauf oder Belastung) im Grundbuch mehr vornehmen.

Die Grundbuchsperre (§ 47 Abs. 2 GBO) bedeutet für bereits im Grundbuch eingetragene GbRs, dass diese weiterhin Eigentümer bleiben und ihr Eigentum unverändert bestehen bleibt. Allerdings sind ab dem 1. Januar 2024 keine neuen Eintragungen oder Änderungen, wie etwa Veräußerungen, Belastungen oder Gesellschafterwechsel, ohne vorherige Registrierung der GbR im Gesellschaftsregister (eGbR) möglich. Um also zukünftig handlungsfähig zu bleiben, insbesondere bei geplanten Immobiliengeschäften, ist eine Registrierung als eingetragene GbR (eGbR) unumgänglich. Ohne diesen Schritt verweigert das Grundbuchamt sämtliche neuen Eintragungen oder Änderungen. Die Registrierung und anschließende Grundbuchberichtigung erfolgt gemäß § 707 BGB n.F. und sichert die weitere uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Gesellschaft.

Welche Arten von Strafen gibt es (Geldstrafe, Freiheitsstrafe auf Bewährung, Fahrverbot usw.)?2025-11-10T10:36:00+01:00

Typische Strafen sind Geldstrafe, Freiheitsstrafe (auch auf Bewährung) sowie Nebenstrafen wie Fahrverbote. Außerdem gibt es Sicherungsmaßnahmen wie den Entzug der Fahrerlaubnis.

Im Strafrecht unterscheidet man hauptsächlich zwischen Geldstrafen und Freiheitsstrafen (§ 38 StGB). Geldstrafen richten sich nach Tagessätzen, die an Ihr Einkommen angepasst werden (§ 40 StGB). Freiheitsstrafen können in geeigneten Fällen bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 56 StGB), sofern günstige Sozialprognosen vorliegen. Nebenstrafen wie ein Fahrverbot (§ 44 StGB) dienen dazu, Sie temporär vom Führen von Fahrzeugen auszuschließen. Zusätzlich gibt es Maßregeln der Besserung und Sicherung, beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis, die weitergehende Folgen hat als ein bloßes Fahrverbot. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Sie oder die Allgemeinheit vor weiteren Risiken zu schützen und können ergänzend zu einer Hauptstrafe ausgesprochen werden. Jede Sanktion berücksichtigt dabei Ihre persönliche Schuld und die Schwere der Tat.

Benötige ich immer einen Erbschein, um über ein Konto oder Grundstück zu verfügen?2025-11-10T12:23:53+01:00

Nein, nicht immer. Oft reicht ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll aus. Nur bei Unklarheiten oder einem handschriftlichen Testament wird meist ein Erbschein benötigt.

Ein Erbschein ist nicht immer zwingend erforderlich, um über ein Konto oder Grundstück zu verfügen. Bei Bankkonten genügt oft ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll, sofern die Erbenstellung eindeutig und unstrittig ist. Banken dürfen in solchen Fällen keinen pauschalen Erbschein verlangen (BGH XI ZR 401/12). Anders sieht es jedoch bei privatschriftlichen Testamenten aus: Hier dürfen Banken zur Sicherheit einen Erbschein verlangen, wenn Zweifel bestehen. Für Immobilien gilt grundsätzlich die Vorlagepflicht eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses (§ 35 Abs. 1 GBO). Eine Ausnahme besteht auch hier, wenn ein eindeutiges notarielles Testament vorliegt, aus dem sich die Erbfolge klar ergibt.

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