Grundschuld und Darlehensvertrag sind über eine Sicherungszweckerklärung verbunden, die entweder ein konkretes Darlehen oder auch sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung absichern kann.
Die Grundschuld ist ein abstraktes Sicherungsmittel, das unabhängig vom Darlehensvertrag im Grundbuch eingetragen wird. Um beide wirtschaftlich miteinander zu verbinden, schließen Darlehensnehmer und Bank eine Sicherungszweckerklärung ab. Diese Erklärung legt fest, welche Forderungen genau durch die Grundschuld gesichert sind. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Varianten: entweder wird nur ein konkretes Darlehen abgesichert oder sämtliche bestehenden und zukünftigen Ansprüche der Bank aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Darlehensnehmer. Letztere Variante bietet der Bank umfassenden Sicherungsschutz, während erstere für den Darlehensnehmer transparenter und begrenzter ist. Die Sicherungszweckerklärung bestimmt zudem die Bedingungen, unter denen die Bank die Grundschuld verwerten darf, und regelt die Rückgabe oder Löschung der Grundschuld nach vollständiger Tilgung des Darlehens.
