Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil ohne öffentliche Gerichtsverhandlung für leichtere Straftaten; eine Anklage hingegen führt immer zu einer Hauptverhandlung.
Ein Strafbefehl (§ 407 StPO) ermöglicht eine schnelle, schriftliche Entscheidung des Amtsgerichts, ohne dass eine öffentliche Hauptverhandlung stattfindet. Er wird hauptsächlich bei einfacheren Vergehen angewendet, wie bei Verkehrsstraftaten oder kleineren Eigentumsdelikten. Falls Sie mit einem Strafbefehl nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, dann kommt es zur Hauptverhandlung. Eine Anklage dagegen bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen vor Gericht Klage erhebt und eine Hauptverhandlung durchführt, in der die Beweise umfassend geprüft und Zeugen vernommen werden. Dieses Verfahren wird gewählt, wenn der Sachverhalt sich nicht für einen Strafbefehl eignet.
