Erwachsene dürfen privat bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen, wobei diese geschützt vor dem Zugang durch Minderjährige und empfehlenswerterweise vor Einsicht von außen aufbewahrt werden müssen.

Nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) dürfen Sie als volljährige Person privat maximal drei lebende Cannabispflanzen gleichzeitig zu Hause für den persönlichen Eigenbedarf anbauen (§§ 3 Abs. 2, 9 KCanG). Die Pflanzen und das erzeugte Cannabis dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden – auch nicht kostenlos. Zudem müssen die Pflanzen sowie sämtliche Erzeugnisse so gelagert sein, dass sie von außen möglichst nicht sichtbar und für Minderjährige unzugänglich sind. Auch beim Konsum gelten Schutzregelungen, etwa das Verbot des Konsums in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen oder in Schutzbereichen wie Schulen und Kindergärten. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften drohen empfindliche Geldbußen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Beachten Sie zudem mögliche weitere Beschränkungen durch Mietverträge oder Wohnungseigentumsregeln.