Bei einer 5-Tage-Woche haben Sie mindestens 20 Urlaubstage im Jahr. Nicht genommener Urlaub verfällt nur, wenn Ihr Arbeitgeber Sie zuvor klar und rechtzeitig zur Urlaubsnahme aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat.

Ihnen stehen bei einer üblichen 5-Tage-Arbeitswoche gesetzlich mindestens 20 Tage Erholungsurlaub pro Jahr zu (§ 3 Bundesurlaubsgesetz). Häufig werden durch Tarif- oder Arbeitsverträge mehr Urlaubstage gewährt. Resturlaub verfällt grundsätzlich am Jahresende. Jedoch tritt dieser Verfall nur ein, wenn der Arbeitgeber seine gesetzliche Verpflichtung erfüllt hat, Sie rechtzeitig und nachweisbar zur Urlaubsnahme aufzufordern sowie auf den drohenden Verfall hinzuweisen. Bei Krankheit verfällt der Urlaub frühestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, aber auch hier nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ohne ausdrückliche Aufforderung und Hinweis durch den Arbeitgeber bleibt Ihr Urlaubsanspruch bestehen und kann ggf. noch Jahre später eingefordert werden.