- Startseite
- FAQs
- Wie wird der Wert eines Familienhauses für die Erbschaftsteuer ermittelt?
Wie wird der Wert eines Familienhauses für die Erbschaftsteuer ermittelt?
Der Wert eines Familienhauses wird für die Erbschaftsteuer meist durch das Vergleichswertverfahren bestimmt, wobei ähnliche Immobilienpreise herangezogen werden. Alternativ kommen Ertrags- oder Sachwertverfahren infrage.
Zur Ermittlung des Werts eines Familienhauses bei der Erbschaftsteuer wird meist das sogenannte Vergleichswertverfahren angewandt (§ 183 BewG). Dabei werden die Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien in ähnlicher Lage berücksichtigt. Wenn kein Vergleich möglich ist, wird der Wert nach dem Ertrags- oder Sachwertverfahren bestimmt. Beim Ertragswertverfahren (§ 184 BewG) stehen mögliche Mieteinnahmen im Fokus, während beim Sachwertverfahren (§§ 189–191 BewG) Boden- und Gebäudewert zusammengezählt werden. Vom ermittelten Wert können Nutzungsrechte wie Nießbrauch oder Wohnrechte abgezogen werden. Unter Umständen kann im Einzelfall die Einholung eines Gutachtens erforderlich sein, um Besonderheiten feststellen und bewerten zu lassen. Familienheime können steuerfrei sein, wenn bestimmte Bedingungen, wie eine zehnjährige Eigennutzung, erfüllt werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
Ein gesetzlicher Anspruch auf mobiles Arbeiten oder Home-Office besteht nicht automatisch. Ein solcher Anspruch ergibt sich nur aus Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in besonderen Schutzsituationen wie Schwangerschaft oder Schwerbehinderung.
In Deutschland existiert bislang kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf mobiles Arbeiten oder Home-Office. Ein Recht auf Home-Office ergibt sich daher regelmäßig aus individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, kollektivrechtlichen Vereinbarungen (z. B. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) oder besonderen gesetzlichen Schutzvorschriften. Beispielsweise haben Schwerbehinderte gemäß § 164 Abs. 4 SGB IX unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf behinderungsgerechte Arbeitsplätze, wozu auch Home-Office gehören kann. Auch während Schwangerschaft oder Elternzeit können besondere Schutzrechte greifen, die mobiles Arbeiten begünstigen. Ohne konkrete Vereinbarung bleibt es letztlich eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers, wobei dieser die betrieblichen Interessen mit den Wünschen der Arbeitnehmer abwägen muss.
Melden Sie sich in der Online-Akte an, klicken Sie auf Ihren Benutzernamen rechts oben und wählen Sie „Passwort ändern“. Anschließend folgen Sie den Eingabehinweisen.
Um Ihr Passwort in der Online-Akte zu ändern, loggen Sie sich zunächst mit Ihren bestehenden Zugangsdaten ein. Danach klicken Sie rechts oben auf Ihren Benutzernamen oder das Symbol für Ihre persönlichen Einstellungen. Im folgenden Menü wählen Sie „Passwort ändern“. Sie müssen zur Sicherheit zunächst Ihr bisheriges Passwort erneut eingeben und anschließend das neue Passwort zweimal eintragen. Beachten Sie, dass Ihr neues Passwort sicher sein sollte, also Groß- und Kleinbuchstaben sowie Zahlen und Sonderzeichen enthalten sollte. Sobald das Passwort erfolgreich geändert wurde, erhalten Sie eine Bestätigung.
Ein notarieller Erbvertrag empfiehlt sich, wenn mehrere Personen verbindlich gemeinsam über ihr Erbe entscheiden wollen, insbesondere bei unverheirateten Paaren, komplexen Familienverhältnissen oder Unternehmensnachfolgen.
Ein notarieller Erbvertrag ist gegenüber einem Testament sinnvoll, wenn mehrere Personen gemeinsam bindende Regelungen treffen möchten, die nicht einseitig widerrufen werden können. Das betrifft häufig unverheiratete Paare oder Partner in Patchwork-Familien, die sich gegenseitig absichern wollen, da sie kein gemeinschaftliches Testament errichten können. Ebenso eignet sich der Erbvertrag besonders für komplexe Familienkonstellationen oder bei der Nachfolgeplanung in Unternehmen, um sicherzustellen, dass festgelegte Regelungen Bestand haben. Anders als ein Testament erfordert ein Erbvertrag zwingend notarielle Beurkundung (§ 2276 BGB) und bindet alle Beteiligten rechtlich fest, sodass Änderungen nur einvernehmlich möglich sind. Dies schafft eine höhere Rechtssicherheit, reduziert aber gleichzeitig Flexibilität.
Um digitale Vermögenswerte zu vererben, legen Sie im Testament ausdrücklich deren Übergang an Ihre Erben fest und hinterlegen Sie Zugangsdaten sicher. Nutzen Sie auch Vorsorgefunktionen der Anbieter (z.B. Apple, Google).
Digitale Vermögenswerte wie Online-Konten, E-Mail-Adressen oder Cloud-Daten sind nach § 1922 BGB Teil Ihres Nachlasses. Sie sollten in Ihrem Testament ausdrücklich regeln, dass Ihre Erben Zugang zu diesen Konten und Daten erhalten. Empfehlenswert ist die Erstellung eines digitalen Nachlassinventars, das alle relevanten Zugänge und Passwörter enthält. Hinterlegen Sie dieses sicher, beispielsweise in einem Passwort-Manager oder bei einem Notar. Zusätzlich sollten Sie eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilen, sodass eine Vertrauensperson unmittelbar Zugriff erhält. Viele Anbieter bieten spezielle Vorsorge-Tools an, beispielsweise ermöglicht Apple über die Funktion „Digitaler Nachlass“ (Legacy Contact) Ihren Erben, auf iCloud-Daten zuzugreifen. Nutzen Sie diese Dienste, um Ihren Erben später den Zugang zu erleichtern und Datenschutzkonflikte zu vermeiden.
Die EU-Erbrechtsverordnung regelt, welches nationale Erbrecht bei grenzüberschreitenden Erbfällen gilt. Maßgeblich ist grundsätzlich der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, eine Rechtswahl des Heimatlandes ist möglich.
Die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO, Verordnung (EU) 650/2012) legt fest, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist, wenn der Erbfall grenzüberschreitende Aspekte aufweist, etwa bei Vermögen im Ausland. In der Regel gilt das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EU-ErbVO). Der Erblasser kann aber auch ausdrücklich in einem Testament oder Erbvertrag das Recht seines Heimatstaates wählen (Art. 22 EU-ErbVO). Ziel ist es, Unsicherheiten durch unterschiedliche nationale Regelungen zu vermeiden. Ein weiteres wesentliches Instrument der Verordnung ist der Europäische Erbschein, mit dem sich Erben europaweit legitimieren können. Die Verordnung gilt innerhalb der EU, ausgenommen sind jedoch Dänemark und Irland.
Melden Sie sich in der Online-Akte an, öffnen Sie Ihre Akte und klicken Sie unter „Dokumente“ auf das blaue Download-Symbol neben der Datei. Die Datei wird auf Ihrem Gerät gespeichert.
Um ein Dokument aus Ihrer Online-Akte herunterzuladen, melden Sie sich zuerst mit Ihren Zugangsdaten an. Öffnen Sie anschließend die betreffende Akte und wechseln Sie zum Reiter „Dokumente“. Hier sehen Sie eine Übersicht Ihrer verfügbaren Dateien. Neben jeder Datei, die Sie herunterladen dürfen, finden Sie ein blaues Symbol mit einem nach unten zeigenden Pfeil. Klicken oder tippen Sie darauf. Nutzen Sie einen Computer, öffnet sich ein Dialogfenster, in dem Sie den Speicherort festlegen können. Verwenden Sie ein Smartphone oder Tablet, wird das Dokument direkt in Ihrem Standard-Download-Ordner gespeichert, etwa „Downloads“ oder „Dateimanager“. Sollte das Download-Symbol nicht sichtbar sein, kontaktieren Sie bitte unsere Kanzlei. Ihre Daten werden stets unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und gemäß Art. 32 DSGVO übertragen und gespeichert.
Überstunden darf der Arbeitgeber nur dann ohne Ihre Zustimmung anordnen, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung dies regeln oder in Notfällen (§ 14 ArbZG). Rechtmäßig angeordnete Überstunden werden grundsätzlich vergütet oder mit Freizeit ausgeglichen.
Ihr Arbeitgeber darf Überstunden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nur dann anordnen, wenn dies vertraglich, tariflich oder in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Zudem sind Überstunden in Notfällen oder außergewöhnlichen Situationen, etwa bei Naturkatastrophen, kurzfristig zulässig (§ 14 ArbZG). Andernfalls können Sie die Leistung von Überstunden ablehnen. Werden Überstunden rechtmäßig angeordnet und geleistet, haben Sie in der Regel Anspruch auf Vergütung, die zumindest Ihrem regulären Stundenlohn entspricht, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Alternativ ist auch ein entsprechender Freizeitausgleich möglich. Zuschläge für Überstunden, etwa an Sonn- oder Feiertagen, sind nur zu zahlen, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist.
Erbbaurechte haben oft eine Laufzeit von 60 bis 99 Jahren; die Zeit kann vertraglich frei vereinbart werden, § 27 ErbbauRG enthält hierzu keine Vorgaben. Bei Heimfall kann der Grundstückseigentümer das Erbbaurecht wegen schwerer Pflichtverletzungen vorzeitig zurückfordern und muss eine Entschädigung zahlen.
Ein Erbbaurecht wird in Deutschland typischerweise für einen Zeitraum von 60 bis 99 Jahren bestellt, wobei das Erbbaurechtsgesetzt hierzu keine Vorgaben enthält (vgl. § 27 ErbbauRG) und mithin vertragsfreiheit gilt. Bei schweren Vertragsverletzungen des Erbbauberechtigten, wie anhaltendem Zahlungsverzug oder gravierender Vernachlässigung der Immobilie, kann ein sogenannter Heimfall vereinbart werden. Dabei erhält der Grundstückseigentümer das Erbbaurecht vor Ablauf der eigentlichen Laufzeit zurück. Der Erbbauberechtigte hat in diesem Fall Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die gesetzlich mindestens zwei Drittel des Verkehrswerts der aufstehenden Gebäude beträgt, § 32 Absatz 2 Satz 3 ErbbauRG. Einzelheiten hierzu werden meist vertraglich geregelt.
Ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht, wenn gesetzlich eine notwendige Verteidigung vorgesehen ist. Das Gericht bestellt den Anwalt, wobei Sie zunächst Gelegenheit erhalten, selbst einen Verteidiger zu benennen.
Einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben Sie, wenn eine sogenannte notwendige Verteidigung vorliegt. Diese ist gesetzlich insbesondere vorgesehen, wenn Untersuchungshaft angeordnet wird, eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht (oder Verbrechen) oder das Verfahren besonders komplex ist (§ 140 StPO). Das Gericht entscheidet über die Bestellung und fragt Sie zuvor, ob Sie innerhalb einer Frist von einer Woche selbst einen Verteidiger auswählen möchten. Erfolgt keine Benennung, bestellt das Gericht einen Rechtsanwalt aus einer Liste zugelassener Verteidiger. Dabei spielen Ihre finanziellen Verhältnisse keine Rolle. Die Kosten für die Pflichtverteidigung trägt zunächst die Staatskasse, diese können Ihnen jedoch im Falle einer Verurteilung auferlegt werden. In jedem Fall sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt kontaktieren, um Ihre Rechte optimal zu wahren.
eit August 2022 muss ein Arbeitsvertrag u.a. Vergütung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Kündigungsfristen, Urlaubstage sowie Hinweise auf Tarifverträge enthalten. Die Angaben müssen schriftlich und fristgerecht an den Arbeitnehmer übermittelt werden.
Nach dem Nachweisgesetz (§ 2 NachwG) gelten seit dem 1. August 2022 erweiterte Anforderungen an Arbeitsverträge. Arbeitgeber müssen unter anderem Angaben zu Beginn, Dauer und Ende des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung inklusive Sonderzahlungen und Überstundenregelungen sowie genaue Arbeitszeiten schriftlich festhalten. Zudem sind Informationen zu Urlaubstagen, Kündigungsfristen und Hinweisen auf anwendbare Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder betriebliche Altersversorgung zwingend erforderlich. Diese Angaben müssen dem Arbeitnehmer gestaffelt übergeben werden: einige bereits am ersten Arbeitstag, weitere binnen sieben Tagen und abschließend binnen eines Monats. Verstöße können Bußgelder nach § 4 NachwG nach sich ziehen.