Die Höhe einer Geldstrafe berechnet sich aus der Anzahl der Tagessätze (abhängig von Schuld und Tat) multipliziert mit dem Einkommen eines Tages des Verurteilten (Tagessatz).

Die Höhe einer Geldstrafe setzt sich aus zwei Elementen zusammen: Der Anzahl der Tagessätze und der Höhe eines einzelnen Tagessatzes. Die Anzahl der Tagessätze wird durch das Gericht bestimmt und hängt von der Schwere der Tat und der individuellen Schuld ab, wobei in der Regel zwischen 5 und 360 Tagessätzen verhängt werden (§ 40 Abs. 1 StGB). Ein Tagessatz entspricht dem durchschnittlichen Nettoeinkommen des Verurteilten pro Tag, das aus dem monatlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30 Tage ermittelt wird. Hierbei berücksichtigt das Gericht auch mögliche Unterhaltsverpflichtungen und finanzielle Belastungen (§ 40 Abs. 2 StGB). Durch Multiplikation der Anzahl der Tagessätze mit dem errechneten Tagessatz ergibt sich die Gesamtgeldstrafe. Ziel ist eine gerechte Strafe, die dem Einkommen entsprechend gleich belastend wirkt.