Kann ich meinen Erbteil durch „Abschichtung“ an meine Geschwister abgeben, sodass sie Alleineigentümer des Nachlasses (und zum Beispiel eines Grundstücks) werden – und was verlangt das Grundbuchamt?

Ja. Bei einer Abschichtung scheidet ein Miterbe durch Vereinbarung mit den anderen aus; sein Anteil wächst den übrigen kraft Gesetzes an (Anwachsung). Eine Auflassung ist dafür nicht nötig. Für die Grundbuchberichtigung verlangt das Grundbuchamt aber Nachweise in der Form des § 29 GBO: entweder die notariell beglaubigte Abschichtungsvereinbarung (Unrichtigkeitsnachweis) oder – wenn über Bewilligung berichtigt wird – notariell beglaubigte Berichtigungsbewilligungen aller betroffenen Miterben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18. November 2024 – I-2 Wx 195/24). Zusätzlich ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorzulegen.

Die Abschichtung ist eine Vereinbarung innerhalb der Erbengemeinschaft, durch die ein Miterbe seine Mitgliedschaftsrechte aufgibt. Der Erbteil wächst den Anteilen der übrigen Miterben automatisch an; dadurch kann – wenn alle übrigen Anteile in einer Hand zusammenfallen – Alleineigentum entstehen. Wichtig: Dieser Eigentumsübergang an einem zum Nachlass gehörenden Grundstück geschieht außerhalb des Grundbuchs und wird anschließend über eine Grundbuchberichtigung nachvollzogen. Für diese Berichtigung gibt es zwei Wege: (1) Unrichtigkeitsnachweis durch Vorlage der notariell beglaubigten Abschichtungsvereinbarung; oder (2) Berichtigung aufgrund Bewilligung, wofür die notariell beglaubigten Berichtigungsbewilligungen aller betroffenen Miterben – also auch der verbleibenden – erforderlich sind. Einer Auflassung bedarf es nicht. Zusätzlich ist meist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts erforderlich. Praktisch heißt das: Wir entwerfen und beurkunden die Abschichtungsvereinbarung, organisieren die notwendigen beglaubigten Erklärungen und beantragen die Grundbuchberichtigung samt Unbedenklichkeitsbescheinigung – damit der formfreie erbrechtliche Vorgang grundbuchrechtlich korrekt nachvollzogen wird.

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