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Ihre Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Wesel

Unsere Rechtsanwälte Mike Steinhauf und Karsten Tieben

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit im Miet- und Pachtrecht stehen die Aufklärung bezüglich der eigenen Rechte und eine zielgerichtete Interessenvertretung. Die Rechtsanwälte Mike Steinhauf und Karsten Tieben sind Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen

  • Betriebskosten
  • Kündigung
  • Eigenbedarf
  • Mietkaution
  • Hausordnung
  • Mietminderung
  • Mieterhöhung
  • Mietvertrag
  • Wohngeld

Aufgrund der Erfahrung und regelmäßigen Fortbildung in den Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts haben sich Rechtsanwalt Mike Steinhauf und Rechtsanwalt Karsten Tieben spezialisiert. Mike Steinhauf ist seit 2011 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und vertritt schwerpunktmäßig die rechtlichen Interessen von Wohnraummietern. Karsten Tieben ist seit 2007 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und vertritt schwerpunktmäßig die Vermieterseite bei Wohnraummietverhältnissen. Ferner ist er umfassend im Gewerberaummietrecht tätig.

Für weitere Fragen zum Miet- und Pachtrecht stehen Ihnen die Rechtsanwälte Mike Steinhauf und Karsten Tieben jederzeit gerne – auch telefonisch – zur Verfügung.

Der direkte Weg zu Ihren Experten im Miet- und Pachtrecht

Bei unseren erfahrenen Anwälten ist Ihr Recht in guten Händen.

Karsten Tieben

Rechtsanwalt — Notar

Mike Steinhauf

Rechtsanwalt – Notar

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Kontakt

Eigenbedarf

Ist ein Wohnraummietvertrag durch den Vermieter wegen angeblichen Eigenbedarfs gekündigt worden, so kann der Mieter unter Umständen einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

Kündigungsfristen

Doch auch was Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter bei Mietverträgen angeht, ist oftmals der professionelle Rat gefragt. Diese Fristen sind nämlich nicht selten schon für Mieter und Vermieter unterschiedlich. Ein Verzicht des Mieters auf die Ausübung des Kündigungsrechts bei Wohnraum ist nur unter ganz besonderen Umständen denkbar. Sind die Parteien aber einig, dass der Mieter von Wohnraum doch einmal länger an den Vertrag gebunden sein soll, so ist professioneller Rat gefragt.

Betriebs­kostenabrechnung

Aber auch während des laufenden Mietverhältnisses besteht häufig Beratungsbedarf bei der Betriebskostenabrechnung. Manche Betriebskostenabrechnung ist so kompliziert, dass der Mieter selbst nach ausgiebiger Beschäftigung mit seiner Betriebskostenabrechnung keinen Schritt weiter kommt und er sich in die Beratung begibt.

Mieterhöhung

Für Vermieter kann natürlich auch einmal eine Situation entstehen, in der sie eine Mieterhöhung gegenüber dem Mieter durchsetzen müssen. Wurde beispielsweise die Wohnung zu Teilen modernisiert, dann ist beim Mieter nicht immer die Bereitschaft da, anschließend eine höhere Miete zu zahlen. Gerade in diesem Bereich gibt es Formalien zu beachten, die durch falsche Handhabung schnell teuer werden können.

Hausordnung

Wird die Hausordnung nicht eingehalten, dann kann auch dies Anlass sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dies gilt sowohl für den Vermieter als auch den Mieter, denn die Hausordnung soll ein friedliches Zusammenleben der Mieter in einem Haus gewährleisten. Wird die Ruhe des Hauses gestört oder gibt es gar deutliche Mängel der Mietsache (beispielsweise auftretender Schimmel durch Baumängel), so ist natürlich die Mietminderung das zentrale Thema. Der Mieter versucht im Regelfall durch eine Mietminderung, Mängelbeseitigungsmaßnahmen beim Vermieter durchzusetzen. Macht der Mieter dabei aber Fehler, so kann er unter Umständen dem Vermieter ungewollt einen Kündigungsgrund liefern.

Mietkaution

Kommt es zu einer Beendigung des Mietverhältnisses, so können auch dort Streitigkeiten aufkommen. In vielen Fällen geht es dabei um die Abrechnung und Rückzahlung der regelmäßig vom Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses geleisteten Mietkaution. Ob es sich dabei um Wohnraum oder um anderweitig genutzte Räumlichkeiten (beispielsweise Gewerberaum) handelt, ist einerlei. Die Streitpunkte sind meist ähnlich gelagert.

Gewerberaummietverträge

Mietverträge über Räumlichkeiten, die nicht als Wohnraum genutzt werden, unterliegen jedoch wesentlich weniger Beschränkungen, so dass die Vertragsfreiheit dort in erheblich höherem Maße zum Tragen kommt.