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Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Wesel

Unser Rechtsanwalt David Decka

David Decka ist als Fachanwalt für Strafrecht ständiger Berater und Beistand von Beschuldigten im Strafverfahren. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht eine sachgerechte Verteidigung des Mandanten, indem er entlastende Umstände zur Geltung bringt und die Einhaltung der Strafprozessordnung (StPO) sicherstellt.

Dies beginnt schon mit der Realisierung von Akteneinsicht, auf die in keinem Fall verzichtet werden kann. Auch wenn Staatsanwaltschaft und Polizei zur Objektivität verpflichtet sind, stellt selbst der beste Wille dieser Ermittlungsbehörden noch keinen wirksamen Schutz des Beschuldigten im Sinne einer Verteidigung dar. Rechtsanwalt David Decka hat mit seiner Tätigkeit als Strafverteidiger bereits im Jahr 2006 in der Kanzlei Bernschütz & Kollegen in Wesel begonnen und hat auch noch während seiner Tätigkeit dort den Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen bekommen.

Strafverteidiger für alle Gebiete des Strafrechts

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt David Decka auf allen Gebieten des Strafrechts tätig. Er übernimmt Mandate im Rahmen der Pflichtverteidigung und hat sich dementsprechend in die Liste der Pflichtverteidiger bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf eintragen lassen. Als Pflichtverteidiger ist er insbesondere in Haftsachen tätig. Der von einem Haftbefehl Betroffene ist in einer besonderen Situation, die fast immer schnelles Handeln gebietet. Der unverzügliche Besuch in der Untersuchungshaft ist für Rechtsanwalt David Decka eine Selbstverständlichkeit, um schnellstmöglich die rechtlichen Möglichkeiten (beispielsweise Haftprüfung oder Haftbeschwerde) mit dem Betroffenen zu erörtern. Doch auch im Falle einer Durchsuchung kann die Anwesenheit des Strafverteidigers dazu beitragen, dass geordnete Abläufe stattfinden.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Leistungen und Inhalte

  • Pflichtverteidigung
  • Realisierung von Akteneinsicht
  • Vorbereitung des Strafprozesses
  • Ausgestaltung der Strafvollstreckung
  • Vermögensdelikte (Betrug, Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Untreue, usw.)
  • Gewaltdelikte (Nötigung, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung)
  • Sexualdelikte (z.B. Vergewaltigung, sexueller Missbrauch)
  • Verstoß gegen das BtMG (z.B. unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln)
  • Verkehrsdelikte (z.B. Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht)
  • Jugendstrafrecht und Nebenstrafrecht
  • Tätigkeit als Opferanwalt

In allen Fällen kann der Beistand eines Strafverteidigers dringend geboten sein. Dies gilt gerade auch für Denjenigen, der vielleicht zu Unrecht durch eine Strafanzeige einer anderen Person betroffen ist.

Für Fragen zum Strafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt David Decka jederzeit gerne – auch telefonisch – zur Verfügung.

Der direkte Weg zu Ihrem Experten im Strafrecht

Bei unserem erfahrenen Anwalt ist Ihr Recht in guten Händen.

David Decka

Rechtsanwalt – Notar

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Vorbereitung des Strafprozesses

Rechtsanwalt David Decka erörtert mit dem Mandanten den Sachverhalt anhand der Ermittlungsakte und formuliert gemeinsam mit dem Mandanten das Ziel der Verteidigung im Strafprozess (z.B. Einstellung des Verfahrens, Freispruch, Bewährung, Strafbefehl).

Natürlich werden nötigenfalls die Rechtsmittel des Strafprozessrechts genutzt und Rechtsmittelverfahren (Beschwerde, Berufung, Revision) durchgeführt.

Ausgestaltung der Strafvollstreckung

Auch nach Abschluss eines Verfahrens durch Urteil steht Rechtsanwalt David Decka als Berater zur Verfügung. Als Fachanwalt für Strafrecht ist er natürlich auch tätig im Bereich der Strafvollstreckung (Geldstrafe / Freiheitsstrafe).

Es gibt auch dort verschiedentlich Gestaltungsspielräume, die es zu nutzen gilt, um eine angemessene Ausgestaltung der Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft und die Justizbehörden zu erreichen.

Jugendstrafrecht und Nebenstrafrecht

Doch auch in besonderen Bereichen, wie beispielsweise dem Jugendstrafrecht oder dem sogenannten Nebenstrafrecht (z.B. Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz) ist Rechtsanwalt David Decka als Fachanwalt für Strafrecht tätig.

Tätigkeit als Opferanwalt

Diese umfassenden Kenntnisse des Strafprozessrechts sind aber auch von Mandanten gefragt, die Opfer einer Straftat geworden sind. So ist Rechtsanwalt David Decka in verschiedenen Fällen als Opferanwalt tätig und betreibt neben der Staatsanwaltschaft die Nebenklage.

Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche werden in diesem Zusammenhang ebenfalls geltend gemacht.