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Wir stehen Ihnen gerne von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr zur Verfügung.
Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht in Wesel
Unsere Anwälte David Decka, Mike Steinhauf und Jan Pannenbecker
Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht sind Experten für Bußgelder, Unfälle, Fahrerlaubnis, Verkehrsstrafrecht & mehr. Mike Steinhauf, Jan Pannenbecker und David Decka beraten und vertreten Sie professionell und individuell.
Unter der Überschrift Verkehrsrecht verbirgt sich eine umfangreiche Rechtsmaterie. Grob gliedert sich das Verkehrsrecht in das Verkehrszivilrecht mit dem Verkehrshaftungsrecht, das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, das verwaltungsrechtliche Führerscheinverfahren und das Recht der Kraftfahrtversicherung.
Komplexe Sachverhalte im Verkehrsrecht
Die Komplexität von Sachverhalten im Verkehrsrecht wird oftmals unterschätzt.
Dabei hat die Fahrerlaubnis doch für viele Menschen existenzielle Bedeutung. Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren können ganz erhebliche Bedeutung für das verwaltungsbehördliche Verfahren bezüglich der Fahrerlaubnis haben.
Das Behalten der Fahrerlaubnis oder die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis hängt ab von Feststellungen zur Eignung des Fahrzeugführers. Diese Feststellungen gehen nicht selten zurück auf mitunter unbedachte Erklärungen des Fahrzeugführers an Ort und Stelle.
Werden die Feststellungen anlässlich eines Verkehrsunfalls getroffen, so können sich auch haftungsrechtliche Konsequenzen für die Versicherung ergeben. Die Beurteilung eines Unfallschadens im Rahmen der Verkehrsunfallregulierung bei der Versicherung berücksichtigt regelmäßig die polizeilichen Feststellungen. Doch auch der Versicherungsschutz an sich kann davon betroffen sein, so dass sich der Verkehrsunfallverursacher einem Regress der Versicherung ausgesetzt sieht.
Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt im Verkehrsrecht
Die Rechtsanwälte Mike Steinhauf und Jan Pannenbecker übernehmen regelmäßig Mandate im Bereich der zivilrechtlichen Unfallregulierung. Auch und gerade, wenn Sie den Verkehrsunfall nicht verursacht haben, sollten Sie die Unfallregulierung zu Ihrer Entlastung an uns abgeben.
So werden Ihre Ansprüche umfassend und in der gebotenen Form angemeldet
- Reparaturschaden
- merkantiler Minderwert
- Mietwagen
- Nutzungsausfall
- Sachverständigenhonorar
- Schmerzensgeld
- Abschleppkosten
- Kostenpauschale etc.
Dabei führen wir für Sie die professionelle Korrespondenz mit der Versicherung.
Für weitere Fragen zum Verkehrsrecht stehen Ihnen die Rechtsanwälte David Decka, Mike Steinhauf und Jan Pannenbecker jederzeit gerne – auch telefonisch – zur Verfügung.
Der direkte Weg zu Ihrem Experten im Verkehrsrecht
Bei unseren erfahrenen Anwälten ist Ihr Recht in guten Händen.
Haben Sie Fragen zu einer juristischen Angelegenheit auf dem Gebiet des Verkehrsrechts?
Kostenübernahme der Rechtsanwaltskosten
Die Rechtsanwaltskosten können bei eindeutiger Haftungslage ebenfalls als Schadensposition geltend gemacht werden. Bei eindeutiger Schuld der Gegenseite werden Ihre Rechtsanwaltsgebühren durch die gegnerische Versicherung übernommen.
Es gibt also keinen Grund, bei eindeutiger Haftung des Unfallgegners auf die Einschaltung eines Rechtsanwalts zu verzichten. Dies umso mehr, als man häufig nicht erwarten kann, dass die gegnerische Versicherung freiwillig alle Schadenspositionen in voller Höhe anerkennt und reguliert.
Bezifferung von Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Ist es zu einem schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden gekommen, dann sind Schmerzensgelder zu beziffern. Das ist einem Laien kaum möglich.
Unsere Rechtsanwälte im Verkehrsrecht Mike Steinhauf und Jan Pannenbecker können dies für Sie übernehmen. Sie recherchieren in Schmerzensgeldtabellen und suchen vergleichbare Urteile zu Ihren Verletzungen, um ein angemessenes Schmerzensgeld zu beziffern. Dabei werden stets Ihre persönliche Situation und Ihr spezieller Fall berücksichtigt.
Berechnung eines Schadensersatzanspruchs nach schweren Verkehrsunfällen
Bei Verkehrsunfällen mit schwersten Folgen wie Lähmung oder Tod, wird es den Angehörigen ohne professionelle Hilfe nicht möglich sein, die Ansprüche des Betroffenen oder seiner Hinterbliebenen im gebotenen Umfang durchzusetzen. Die Berechnung eines Haushaltsführungsschadens ist komplex. Sie muss sorgfältig erfolgen, wenn der Schadensersatzanspruch durchgesetzt werden soll.
Unsere Anwälte Mike Steinhauf und Jan Pannenbecker haben jahrelange Erfahrung in allen Belangen des Verkehrsrechts. Sie übernehmen die Berechnung Ihres Schadensersatzanspruchs für Sie. Dabei kann der Haushaltsführungsschaden sogar deutlich höher sein als ein etwaiges Schmerzensgeld.
Rechtsberatung und Vertretung bei Problemen mit der Fahrerlaubnis
Die Rechtsanwälte Mike Steinhauf und Jan Pannenbecker beraten und vertreten Sie auch bei Problemen mit der Fahrerlaubnis. Als erfahrene Anwälte im Verkehrsrecht wissen sie, dass die Fahrerlaubnis in vielen Fällen für die Mandanten von erheblicher Bedeutung ist. Dies betrifft nicht nur Handelsvertreter und Berufskraftfahrer, die sich durch einen möglichen Entzug der Fahrerlaubnis in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sehen.
Für Viele ist bereits die Unannehmlichkeit, das Auto nicht mehr benutzen zu können, Grund genug für anwaltliche Beratung.
Rechtsberatung bei Streitigkeiten mit der KFZ-Versicherung
Bei Streitigkeiten mit der Kraftfahrtversicherung, beispielsweise bei einem Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung, kann ebenfalls der fachliche Rat eines qualifizierten Anwalts gefragt sein.