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Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht in Wesel

Unsere Anwälte David Decka, Mike Steinhauf und Jan Pannenbecker

Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht sind Experten für Bußgelder, Unfälle, Fahrerlaubnis, Verkehrsstrafrecht & mehr. Mike Steinhauf, Jan Pannenbecker und David Decka beraten und vertreten Sie professionell und individuell.

Unter der Überschrift Verkehrsrecht verbirgt sich eine umfangreiche Rechtsmaterie. Grob gliedert sich das Verkehrsrecht in das Verkehrszivilrecht mit dem Verkehrshaftungsrecht, das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, das verwaltungsrechtliche Führerscheinverfahren und das Recht der Kraftfahrtversicherung.

Komplexe Sachverhalte im Verkehrsrecht

Die Komplexität von Sachverhalten im Verkehrsrecht wird oftmals unterschätzt.

Dabei hat die Fahrerlaubnis doch für viele Menschen existenzielle Bedeutung. Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren können ganz erhebliche Bedeutung für das verwaltungsbehördliche Verfahren bezüglich der Fahrerlaubnis haben.

Das Behalten der Fahrerlaubnis oder die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis hängt ab von Feststellungen zur Eignung des Fahrzeugführers. Diese Feststellungen gehen nicht selten zurück auf mitunter unbedachte Erklärungen des Fahrzeugführers an Ort und Stelle.

Werden die Feststellungen anlässlich eines Verkehrsunfalls getroffen, so können sich auch haftungsrechtliche Konsequenzen für die Versicherung ergeben. Die Beurteilung eines Unfallschadens im Rahmen der Verkehrsunfallregulierung bei der Versicherung berücksichtigt regelmäßig die polizeilichen Feststellungen. Doch auch der Versicherungsschutz an sich kann davon betroffen sein, so dass sich der Verkehrsunfallverursacher einem Regress der Versicherung ausgesetzt sieht.

Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt im Verkehrsrecht

Die Rechtsanwälte Mike Steinhauf und Jan Pannenbecker übernehmen regelmäßig Mandate im Bereich der zivilrechtlichen Unfallregulierung. Auch und gerade, wenn Sie den Verkehrsunfall nicht verursacht haben, sollten Sie die Unfallregulierung zu Ihrer Entlastung an uns abgeben.

So werden Ihre Ansprüche umfassend und in der gebotenen Form angemeldet

  • Reparaturschaden
  • merkantiler Minderwert
  • Mietwagen
  • Nutzungsausfall
  • Sachverständigenhonorar
  • Schmerzensgeld
  • Abschleppkosten
  • Kostenpauschale etc.

Dabei führen wir für Sie die professionelle Korrespondenz mit der Versicherung.

Für weitere Fragen zum Verkehrsrecht stehen Ihnen die Rechtsanwälte David Decka, Mike Steinhauf und Jan Pannenbecker jederzeit gerne – auch telefonisch – zur Verfügung.

FAQ Verkehrsrecht

Häufig gestellte Fragen zum Thema Verkehrsrecht

Was muss ich bei einem Wildunfall tun, damit Versicherung und Behörden den Schaden anerkennen?2025-11-10T14:28:57+01:00

Sichern Sie den Unfallort, rufen Sie die Polizei, lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, fertigen Sie Fotos an und melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.

Nach einem Wildunfall müssen Sie zunächst die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen (§ 34 StVO). Die Polizei informiert den zuständigen Jagdpächter und stellt Ihnen eine Wildunfallbescheinigung aus, die für Ihre Versicherung wichtig ist. Das Wild unterliegt dem Jagdrecht, so dass beispielsweise eine Zueignung als Wilderei (§ 292 StGB) gelten würde; das Aneignungsrecht steht dem Jagdausübungsberechtigten zu. Dokumentieren Sie den Unfall sorgfältig mit Fotos von Fahrzeug, Tier und Unfallort sowie eventuellen Bremsspuren und erfassen Sie die genauen Standortdaten. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung, um einen Anspruch auf Schadensregulierung sicherzustellen.

Wer zahlt Abschlepp- und Standkosten nach einem Unfall, wenn die Haftungsfrage noch offen ist?2025-11-10T14:28:11+01:00

Zunächst müssen Sie Abschlepp- und Standkosten meist selbst tragen, solange die Haftungsfrage ungeklärt ist. Später können Sie diese vom Unfallverursacher oder dessen Versicherung zurückfordern, sofern dessen Haftung festgestellt wird.

ach einem Verkehrsunfall, bei dem die Haftungsfrage noch nicht geklärt ist, müssen Sie die Abschlepp- und Standkosten in der Regel zunächst selbst zahlen. Diese Kosten zählen zu den sogenannten Bergungs- und Sicherungskosten gemäß § 249 Abs. 1 BGB und sind grundsätzlich von demjenigen zu ersetzen, der den Unfall verursacht hat. Sobald die Haftung des Unfallgegners festgestellt ist, können Sie die bereits gezahlten Kosten von dessen Haftpflichtversicherung zurückfordern. Besteht eine Mitschuld oder Teilschuld, werden die Kosten anteilig erstattet (§ 254 BGB). Bis zur Klärung sollten Sie sämtliche Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahren, um später Ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen zu können.

Kann die Kfz-Haftpflichtversicherung Regress nehmen, wenn ich grob fahrlässig gehandelt habe?2025-11-10T14:26:58+01:00

Ja, Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kann Regress nehmen, wenn Sie grob fahrlässig eine bestimmte Obliegenheit verletzen, etwa bei Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht. Der Regress ist auf maximal 5.000 Euro beschränkt.

Grundsätzlich muss Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung dem Geschädigten jeden Schaden ersetzen, auch wenn Sie selbst grob fahrlässig gehandelt haben. Allerdings kann der Versicherer nach der Schadenregulierung Regress bei Ihnen nehmen, wenn Sie bestimmte Obliegenheiten verletzt haben. Solche Obliegenheitsverletzungen umfassen insbesondere Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Unfallflucht. Laut § 5 Abs. 3 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) ist dieser Regress auf höchstens 5.000 Euro begrenzt. Die Versicherung darf aber nicht bei jeder groben Fahrlässigkeit Regress nehmen; einfache Verkehrsverstöße wie Rotlichtverstöße lösen beispielsweise keine Regressansprüche aus. Prüfen Sie im Zweifel Ihre Versicherungsbedingungen (AKB), um Klarheit über Ihre konkreten Obliegenheiten zu erhalten.

Wie unterscheiden sich fahrlässige Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)?2025-11-10T14:25:58+01:00

Die fahrlässige Körperverletzung betrifft unabsichtliche Verletzungen Einzelner. Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) setzt einen bewussten Eingriff voraus, der eine konkrete Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

Die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) setzt voraus, dass Sie durch sorgfaltswidriges Handeln unbeabsichtigt eine andere Person körperlich verletzt haben. Entscheidend ist allein, dass die Verletzung auf mangelnder Sorgfalt beruht, ein Vorsatz ist nicht notwendig. Hingegen liegt beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) eine vorsätzliche Handlung vor, mit der gezielt und bewusst auf den Straßenverkehr Einfluss genommen wird – etwa durch Beschädigung von Verkehrszeichen, Errichtung von Hindernissen oder zweckwidriges Einsetzen eines Fahrzeugs. Dabei reicht schon die konkrete Gefährdung von Menschen oder bedeutenden Sachwerten aus. Somit unterscheiden sich beide Delikte grundlegend in ihrer Absicht und ihrem Schutzzweck: Während § 229 StGB die körperliche Unversehrtheit Einzelner schützt, bezweckt § 315b StGB den Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit.

Was gilt beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) – droht zwingend Freiheitsstrafe?2025-11-10T14:21:36+01:00

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis droht nicht zwingend eine Freiheitsstrafe. Häufig wird, besonders bei Ersttätern, eine Geldstrafe verhängt. Freiheitsstrafen kommen eher bei wiederholten Verstößen oder zusätzlichen Delikten in Betracht.

Beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Eine Freiheitsstrafe ist jedoch nicht zwingend erforderlich und wird in der Praxis eher selten verhängt. Ersttäter ohne Vorbelastungen, die keine Unfälle oder zusätzliche Straftaten begangen haben, werden in der Regel mit einer Geldstrafe bestraft. Erst wenn erschwerende Umstände wie wiederholte Verstöße oder weitere Delikte hinzukommen, etwa Trunkenheit am Steuer oder Unfallflucht, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Freiheitsstrafe. Zudem können begleitende Maßnahmen wie eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis oder Punkte in Flensburg hinzukommen (§ 69a StGB). Die konkrete Strafe hängt also stark von den Umständen des Einzelfalls ab.

Ab welcher Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) liegt eine Straftat vor und nicht mehr „nur“ eine Ordnungswidrigkeit?2025-11-10T14:20:12+01:00

Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat wegen absoluter Fahruntüchtigkeit vor. Bereits ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen eine Straftat gegeben sein; ohne solche Zeichen gilt zwischen 0,5 und 1,09 Promille meist „nur“ eine Ordnungswidrigkeit.

Die Grenze zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat liegt im Verkehrsrecht grundsätzlich bei einer Blut-Alkohol-Konzentration (BAK) von 1,1 Promille. Ab diesem Wert gilt jeder Fahrer als absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr). Bereits ab 0,3 Promille liegt allerdings eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor, wenn zusätzlich alkoholbedingte Auffälligkeiten oder Fahrfehler auftreten (z.B. Schlangenlinien, Rotlichtverstoß oder Unfall). Ohne solche Auffälligkeiten wird eine Alkoholfahrt erst zwischen 0,5 und 1,09 Promille als Ordnungswidrigkeit geahndet (§ 24a StVG). Es drohen dann Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt generell die 0,0-Promille-Grenze, hier ist jeder Verstoß bereits als Ordnungswidrigkeit sanktioniert (§ 24c StVG).

Welche Strafen drohen bei Unfallflucht (§ 142 StGB) und wie wirkt sich eine Nachmeldung aus?2025-11-10T14:19:35+01:00

Unfallflucht (§ 142 StGB) kann mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Eine rechtzeitige Nachmeldung innerhalb von 24 Stunden kann Strafmilderung oder sogar Straffreiheit bewirken, wenn der Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs stattfand und die Schwelle für einen bedeutenden Schaden nicht erreicht ist.

Die unerlaubte Entfernung vom Unfallort (Unfallflucht) nach §  142  StGB kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Darüber hinaus droht regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn der verursachte Schaden bedeutend ist (in der Praxis meist mit regionalen Unterschieden ab etwa 1.500 Euro Schaden). Bei kleineren Schäden oder besonderen Umständen kann auch nur ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Eine Nachmeldung innerhalb von 24 Stunden (§  142  Absatz  4  StGB) kann jedoch zur Strafmilderung oder sogar zur Straffreiheit führen, wenn ausschließlich ein unbedeutender Sachschaden entstanden ist und der Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, etwa auf einem Parkplatz, stattfand. Diese Möglichkeit der „tätigen Reue“ greift aber nicht bei Unfällen mit Personenschaden oder bei Unfällen im fließenden Verkehr.

Kann ich gegen die sofortige Beschlagnahme meines Führerscheins vorgehen?2025-11-10T14:18:08+01:00

Ja, Sie können gegen eine Sicherstellung oder die sofortige Beschlagnahme Ihres Führerscheins Widerspruch einlegen bzw. gerichtliche Entscheidung beantragen, § 98 Absatz 2 StPO. Dann prüft ein Gericht kurzfristig, ob die Maßnahme rechtmäßig war (§ 98 Abs. 2 Satz 2 StPO). Falls das Gericht die Maßnahme bestätigt, können Sie dagegen ohne an eine Frist gebunden zu sein Beschwerde einlegen (§ 304 StPO).

Wenn Ihnen der Führerschein von der Polizei unmittelbar nach einem Verkehrsverstoß weggenommen wird, handelt es sich entweder um eine Sicherstellung (freiwillige Herausgabe, § 94 Abs. 1 StPO) oder eine Beschlagnahme (gegen Ihren Willen, § 94 Abs. 2 StPO). Wenn Sie mit dieser Wegnahme nicht einverstanden sind, sollten Sie sofort widersprechen und die Rückgabe Ihres Führerscheins verlangen. Durch Ihren Widerspruch muss eine zunächst freiwillige Sicherstellung zu einer Beschlagnahme werden. Dann muss zwingend ein Gericht schnell prüfen, ob Polizei oder Staatsanwaltschaft den Führerschein zu Recht behalten dürfen (§ 98 Abs. 2 Satz 2 StPO); hier kann von Ihnen die gerichtliche Entscheidung verlangt werden. Bestätigt das Gericht die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme, können Sie dagegen ohne an eine Frist gebunden zu sein die sog. einfache Beschwerde gemäß § 304 StPO einlegen. In der Praxis kommt es zudem häufig vor, dass das Gericht statt einer bloßen Bestätigung einen Beschluss nach § 111a StPO (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis) erlässt; auch dagegen ist die Beschwerde eröffnet. Eine Begründung der Beschwerde ist nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen, wenn dem Gericht aufgezeigt werden soll, warum die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme fehlen. Hier empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, da die Beurteilung schwierig sein kann und die Argumentation für die gesamte (auch noch nachfolgende) Verteidigung von Bedeutung sein kann.

Wie läuft das Wiedererteilungsverfahren der Fahrerlaubnis nach Entziehung durch ordentliche Gerichte ab und welche Fristen gelten?2025-11-10T14:17:04+01:00

ach Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist beantragen Sie aktiv eine neue Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle. Oft ist eine MPU erforderlich; Fahrerlaubnisprüfungen können verlangt werden, wenn die Behörde annehmen kann, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen. Der Antrag ist frühestens sechs Monate vor Sperrfrist-Ende möglich, § 20 Absatz 4 FeV.

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch das Gericht entzogen, beginnt zunächst eine Sperrfrist, in der keine Neuerteilung möglich ist (§ 69a Abs. 1 StGB). Frühestens sechs Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes einen Antrag auf Neuerteilung stellen (§ 20 Absatz 4 FeV). Mitunter fordert die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), insbesondere nach schweren Verstößen wie Alkohol- oder Drogenfahrten und Alkohol- oder Drogenabhängigkeiten. Außerdem kann eine theoretische und/oder praktische Fahrprüfung erforderlich sein, besonders bei längeren Zeiträumen ohne Fahrerlaubnis (typischerweise mehr als zwei Jahre). Sobald Sie alle Nachweise erbracht haben und die Sperrfrist abgelaufen ist, erhalten Sie Ihre neue Fahrerlaubnis ausgehändigt. Das Verfahren dauert in der Regel einige Wochen bis Monate; daher empfiehlt es sich, den Antrag rechtzeitig zu stellen.

Unter welchen Voraussetzungen darf die Behörde eine medizinisch‑psychologische Untersuchung (MPU) anordnen?2025-11-10T14:15:59+01:00

Eine MPU darf angeordnet werden, wenn erhebliche Zweifel an der Fahreignung bestehen, insbesondere bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder schwerwiegenden Verkehrsverstößen. Gemäß § 13 FeV ist beispielsweise ein MPU‑Gutachten nach Führen eines Fahrzeugs mit 1,6 ‰ Blutalkohol oder mehr, einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr oder wiederholten Alkoholfahrten zwingend; § 13a FeV verlangt ein MPU‑Gutachten bei Cannabismissbrauch oder wiederholten Zuwiderhandlungen, um Eignungszweifel zu klären. In § 14 FeV sind entsprechende Regelungen enthalten bezüglich Betäubungsmitteln und Arzneimitteln.

Die Fahrerlaubnisbehörde darf eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen, wenn ernsthafte Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen (§ 11 Abs. 3 FeV). Typische Gründe sind Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten (Missbrauch, Abhängigkeit), zum Beispiel eine Fahrt mit 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration oder wiederholte Fahrten unter Alkoholeinfluss (§ 13 FeV). Bei Drogenkonsum, auch Cannabis, kann ebenfalls eine MPU angeordnet werden (§ 13a FeV). Ebenso können schwere Verkehrsdelikte wie illegale Autorennen oder Aggressionsdelikte im Straßenverkehr Anlass für eine MPU sein. Bei Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister (§ 4 StVG) erfolgt in der Regel die Fahrerlaubnisentziehung; für die Neuerteilung ist mitunter eine MPU erforderlich.

Wann wird ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt – und umgekehrt?2025-11-10T14:15:11+01:00

Ein Fahrverbot wird nur in besonderen Härtefällen gerichtlich in ein höheres Bußgeld umgewandelt. Umgekehrt kann das Gericht bei schwereren Verstößen oder uneinsichtigen Betroffenen ein zusätzliches Fahrverbot statt höherem Bußgeld verhängen.

Die Umwandlung eines Fahrverbots in ein höheres Bußgeld ist nur ausnahmsweise und ausschließlich durch richterlichen Beschluss möglich, wenn die Durchsetzung des Fahrverbots für den Betroffenen eine unverhältnismäßige Härte bedeuten würde, etwa wenn die berufliche Existenz akut gefährdet wäre (§ 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung). In solchen Fällen wird das ursprünglich verhängte Bußgeld typischerweise verdoppelt oder verdreifacht, um den Abschreckungseffekt aufrechtzuerhalten. Umgekehrt kann ein Gericht bei einkommensstarken oder uneinsichtigen Verkehrsteilnehmern zur effektiven Sanktionierung statt einer erheblichen Erhöhung des Bußgeldes zusätzlich ein Fahrverbot verhängen, um den präventiven Charakter der Sanktion zu gewährleisten.

Wie kann ich gegen ein fehlerhaftes Blitzerfoto (Messfehler, Position, Kalibrierung) vorgehen?2025-11-10T14:14:20+01:00

Sie können gegen ein fehlerhaftes Blitzerfoto innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch einlegen und die Messung durch einen Anwalt und ggf. Sachverständigen auf Fehler überprüfen lassen.

egen ein fehlerhaftes Blitzerfoto können Sie Einspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgen (§ 67 OWiG). Nach dem Einspruch sollten Sie Akteneinsicht beantragen, um relevante Dokumente wie Messprotokoll, Eichschein und Rohdaten der Messung prüfen zu können. Technische Fehler bei der Kalibrierung oder falsche Positionierung des Gerätes führen häufig zu fehlerhaften Messungen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen die Rechtmäßigkeit und Genauigkeit der Messung überprüfen. Liegen Fehler oder Verfahrensmängel vor, kann dies zur Einstellung des Verfahrens oder zur Minderung der Sanktionen führen.

Ab welchem Punktestand in Flensburg droht eine Verwarnung oder Entziehung der Fahrerlaubnis?2025-11-10T14:13:37+01:00

Eine Verwarnung erhalten Sie ab 6 Punkten in Flensburg. Ab 8 Punkten droht die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis.

as Punktesystem in Flensburg sieht mehrere Stufen vor. Bei 6 bis 7 Punkten erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung von der Fahrerlaubnisbehörde mit dem Hinweis, dass bei Erreichen von 8 Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt. Ab 8 Punkten entzieht die Behörde zwingend Ihre Fahrerlaubnis gemäß § 4 Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach einer Sperrfrist von sechs Monaten und regelmäßig erst nach einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) möglich.

Welche Fristen gelten, um Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen?2025-11-10T14:13:00+01:00

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach dessen Zustellung bei der zuständigen Behörde eingelegt werden. Versäumte Fristen können nur ausnahmsweise bei unverschuldetem Versäumnis durch Wiedereinsetzung geheilt werden.

Wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen möchten, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids tun (§ 67 Abs. 1 OWiG). Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung und endet um 24:00 Uhr des 14. Tages. Sollte das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, verlängert sich die Frist bis zum darauffolgenden Werktag. Entscheidend ist der Eingang des Einspruchs bei der Behörde, nicht das Absendedatum. Wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben, können Sie innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Den Grund der Fristversäumnis müssen Sie dabei glaubhaft machen, beispielsweise durch Vorlage ärztlicher Atteste oder vergleichbarer Belege.

Darf die gegnerische Versicherung mir eine „Partnerwerkstatt“ vorschreiben?2025-11-10T14:11:54+01:00

Nein, die gegnerische Versicherung darf Ihnen grundsätzlich keine Partnerwerkstatt vorschreiben. Sie haben ein freies Werkstattwahlrecht.

Grundsätzlich darf Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht vorschreiben, welche Werkstatt Sie zur Reparatur Ihres Fahrzeugs nutzen müssen. Als Geschädigter haben Sie gemäß § 249 BGB das sogenannte Werkstattwahlrecht, also die freie Wahl einer geeigneten Reparaturwerkstatt. Die Versicherung darf Ihnen lediglich bei einer sogenannten „fiktiven Abrechnung“ (Abrechnung auf Gutachtenbasis ohne Reparatur) eine günstigere Partnerwerkstatt vorschlagen und die Erstattung entsprechend kürzen. Diese Werkstatt muss jedoch gleichwertig, wohnortnah und mühelos erreichbar sein. Bei konkreter Reparatur in Ihrer Wunschwerkstatt hat die Versicherung grundsätzlich die tatsächlich angefallenen, erforderlichen Reparaturkosten zu übernehmen, insbesondere bei jüngeren oder regelmäßig scheckheftgepflegten Fahrzeugen. Prüfen Sie Kürzungen stets sorgfältig und ziehen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat hinzu.

Nach welchem Schlüssel wird Schmerzensgeld bei typischen Unfallverletzungen bemessen?2025-11-10T14:10:05+01:00

Schmerzensgeld richtet sich nach der Schwere der Verletzung, Heilungsdauer, Schmerzen, Beeinträchtigungen und vergleichbaren Urteilen. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Tarife; Gerichte nutzen Schmerzensgeldtabellen als Orientierungshilfe.

Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgt nach § 253 Abs. 2 BGB, wonach bei Verletzungen eine angemessene Entschädigung gezahlt werden muss. Es gibt keinen festen Schlüssel, sondern Gerichte berücksichtigen individuell mehrere Faktoren: Schwere und Art der Verletzung, Intensität und Dauer der Schmerzen, Heilungsverlauf, bleibende Beeinträchtigungen sowie das Alter und persönliche Umstände des Verletzten. Dabei orientieren sie sich häufig an sogenannten Schmerzensgeldtabellen, die aus vergleichbaren Gerichtsurteilen zusammengestellt werden. Diese Tabellen dienen jedoch nur als Richtwerte und sind nicht bindend. Wichtig ist daher eine umfassende Dokumentation der Verletzungsfolgen und Schmerzen, um einen angemessenen Betrag durchsetzen zu können.

Habe ich Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall – und in welcher Höhe?2025-11-10T13:00:47+01:00

Nach einem Unfall haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungszeitraum und wird üblicherweise nach Schwacke-Liste oder Sandén/Danner/Küppersbusch ermittelt. Die Kosten müssen aber erforderlich und angemessen sein und der Geschädigte muss seine Schadensminderungspflicht beachten.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen Ersatzwagen oder alternativ auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn Ihr Fahrzeug nicht genutzt werden kann (§ 249 BGB). Entscheiden Sie sich für einen Mietwagen, ersetzt die gegnerische Versicherung die hierfür anfallenden Kosten, allerdings nur in angemessener Höhe entsprechend der Schwacke-Liste oder dem Fraunhofer-Mietpreisspiegel. Falls Sie auf einen Mietwagen verzichten, steht Ihnen stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung zu, deren Höhe meist anhand der Tabellen von Sandén/Danner/Küppersbusch festgelegt wird. Diese Entschädigung wird täglich pauschal berechnet und richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Wichtig ist, dass Sie den tatsächlichen Nutzungswillen für das Fahrzeug nachweisen können. Die Dauer der Entschädigung umfasst die Reparaturzeit zuzüglich einer angemessenen Beschaffungszeit von typischerweise ein bis zwei Tagen.

Wie berechnet sich der Wiederbeschaffungswert meines Fahrzeugs nach einem Totalschaden?2025-11-10T12:59:45+01:00

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie unmittelbar vor dem Unfall hätten zahlen müssen, um ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Markt zu erwerben. Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt diesen Wert unter Berücksichtigung von Zustand, Laufleistung und Ausstattung.

Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, den Sie zum Zeitpunkt unmittelbar vor dem Unfall hätten aufwenden müssen, um auf dem regionalen Markt ein Fahrzeug gleicher Art, Güte und Ausstattung zu erwerben. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ermittelt diesen Wert anhand aktueller Marktpreise vergleichbarer Fahrzeuge. Dabei werden Alter, Laufleistung, Pflegezustand sowie eventuell vorhandene Sonder- und Zusatzausstattungen berücksichtigt. Grundsätzlich bildet dieser ermittelte Wert die Obergrenze des Schadensersatzes, den Sie von der Versicherung des Unfallverursachers verlangen können (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB). Abgezogen werden kann davon lediglich der Restwert Ihres beschädigten Fahrzeugs. Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt; bei Bestehen von Vorsteuerabzugsberechtigtung ist daher der Nettowert maßgeblich. Bei Streitigkeiten über die Höhe des Wiederbeschaffungswerts empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wer trägt die Beweislast, wenn Aussage gegen Aussage zum Unfallhergang steht?2025-11-10T12:58:56+01:00

Grundsätzlich muss diejenige Partei den Unfallhergang beweisen, die daraus Ansprüche (z.B. Schadensersatz) ableitet. Gelingt kein Beweis, werden oft beide Seiten anteilig haften (§ 17 StVG).

Im Falle eines Verkehrsunfalls, bei dem Aussage gegen Aussage steht, trägt grundsätzlich die Partei die Beweislast, die Schadenersatz oder andere Ansprüche geltend macht (§ 286 ZPO). Dies bedeutet, Sie müssen den Unfallhergang, wie er für Ihre Forderungen günstig ist, eindeutig beweisen können. Lässt sich nicht klären, welche Partei den Unfall verschuldet hat, führt dies in der Praxis häufig zu einer Haftungsteilung, basierend auf der sogenannten Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge. Die Haftungsquote orientiert sich dabei an den Umständen des Einzelfalls und den Grundsätzen des § 17 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Hilfreich sind in solchen Situationen unabhängige Zeugen oder technische Gutachten, die helfen können, den tatsächlichen Unfallverlauf zu rekonstruieren.

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Verkehrsrecht

Kostenübernahme der Rechtsanwaltskosten

Die Rechtsanwaltskosten können bei eindeutiger Haftungslage ebenfalls als Schadensposition geltend gemacht werden. Bei eindeutiger Schuld der Gegenseite werden Ihre Rechtsanwaltsgebühren durch die gegnerische Versicherung übernommen.

Es gibt also keinen Grund, bei eindeutiger Haftung des Unfallgegners auf die Einschaltung eines Rechtsanwalts zu verzichten. Dies umso mehr, als man häufig nicht erwarten kann, dass die gegnerische Versicherung freiwillig alle Schadenspositionen in voller Höhe anerkennt und reguliert.

Bezifferung von Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

Ist es zu einem schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden gekommen, dann sind Schmerzensgelder zu beziffern. Das ist einem Laien kaum möglich.

Unsere Rechtsanwälte im Verkehrsrecht Mike Steinhauf und Jan Pannenbecker können dies für Sie übernehmen. Sie recherchieren in Schmerzensgeldtabellen und suchen vergleichbare Urteile zu Ihren Verletzungen, um ein angemessenes Schmerzensgeld zu beziffern. Dabei werden stets Ihre persönliche Situation und Ihr spezieller Fall berücksichtigt.

Berechnung eines Schadens­ersatzanspruchs nach schweren Verkehrsunfällen

Bei Verkehrsunfällen mit schwersten Folgen wie Lähmung oder Tod, wird es den Angehörigen ohne professionelle Hilfe nicht möglich sein, die Ansprüche des Betroffenen oder seiner Hinterbliebenen im gebotenen Umfang durchzusetzen. Die Berechnung eines Haushaltsführungsschadens ist komplex. Sie muss sorgfältig erfolgen, wenn der Schadensersatzanspruch durchgesetzt werden soll.

Unsere Anwälte Mike Steinhauf und Jan Pannenbecker haben jahrelange Erfahrung in allen Belangen des Verkehrsrechts. Sie übernehmen die Berechnung Ihres Schadensersatzanspruchs für Sie. Dabei kann der Haushaltsführungsschaden sogar deutlich höher sein als ein etwaiges Schmerzensgeld.

Rechtsberatung und Vertretung bei Problemen mit der Fahrerlaubnis

Die Rechtsanwälte Mike Steinhauf und Jan Pannenbecker beraten und vertreten Sie auch bei Problemen mit der Fahrerlaubnis. Als erfahrene Anwälte im Verkehrsrecht wissen sie, dass die Fahrerlaubnis in vielen Fällen für die Mandanten von erheblicher Bedeutung ist. Dies betrifft nicht nur Handelsvertreter und Berufskraftfahrer, die sich durch einen möglichen Entzug der Fahrerlaubnis in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sehen.

Für Viele ist bereits die Unannehmlichkeit, das Auto nicht mehr benutzen zu können, Grund genug für anwaltliche Beratung.

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