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Ihre Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Wesel

Unser Fachanwalt Jan Pannenbecker und unsere Anwältin im Angestelltenverhältnis Ulrike Kühn

Unser Fachanwalt Jan Pannenbecker und unsere Anwältin im Angestelltenverhältnis Ulrike Kühn beraten und vertreten Sie in Vertragsangelegenheiten. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht Ihre Unterstützung bei der Erstellung, Bearbeitung und Prüfung von Verträgen.

Ein „Vertragsrecht“ an sich gibt es nicht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist vielmehr die Rede vom „Recht der Schuldverhältnisse“. Es gibt allgemeine Regelungen und besondere Regelungen, wie beispielsweise die Regelungen über einen Kaufvertrag. Viele der in der Praxis auftretenden Verträge sind aus verschiedenen Elementen des allgemeinen und des besonderen Schuldrechts gemischt. Die große Masse der Verträge kann ohne Einhaltung einer besonderen Form abgeschlossen werden. Bei einigen Verträgen sieht das Gesetz jedoch besondere Formerfordernisse (z. B. Schriftform oder notarielle Beurkundung) vor. So ist beispielsweise der Kaufvertrag über einen Pkw formfrei möglich, der Kaufvertrag über eine Immobilie jedoch nicht (vergleiche § 311b Absatz 1 Satz 1 BGB).

In unserem Büro wird also nicht pauschal jede Art von Verträgen geprüft, geschweige denn erstellt. Das Erstellen eines Vertrages ist regelmäßig eine besondere Herausforderung, da bei Verträgen nicht nur die wesentlichen Punkte aufzunehmen sind, sondern typischerweise auch weitergehende rechtliche Absicherungen für noch unbekannte Fälle beachtet werden sollen.

Die Bearbeitung von Verträgen erfolgt durch die Rechtsanwälte immer mit Bezug zu einem konkreten Mandat.

Die Tätigkeit im Vertragsrecht umfasst insbesondere folgende Leistungen und Inhalte

  • Arbeitsverträge
  • Kaufverträge über Kraftfahrzeuge
  • Mietverträge
  • Kaufverträge über Immobilien
  • Übertragungsverträge
  • Eheverträge
  • Testamente und Erbverträge
  • Gesellschaftsverträge

Für weitere Fragen zum Vertragsrecht stehen Ihnen Fachanwalt Jan Pannenbecker und unsere Anwältin im Angestelltenverhältnis Ulrike Kühn jederzeit gerne – auch telefonisch – zur Verfügung.

Haben Sie Fragen zu einer juristischen Angelegenheit auf dem Gebiet des Vertragsrechts?
Weitere Infos zum Thema

Vertragsrecht

Arbeitsverträge

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüft den Arbeitsvertrag, wenn Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht. In einzelnen Fällen wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht auch vor Abschluss eines Arbeitsvertrages den Vertragstext überprüfen, wenn dies für eine der Parteien von besonderer Bedeutung ist. Ebenso kann unter Umständen für den Einzelfall ein Arbeitsvertrag entworfen werden.

Kaufverträge über Kraftfahrzeuge

In der Tätigkeit des Fachanwaltes für Verkehrsrecht kommt es immer wieder zur Überprüfung von Kaufverträgen über ein Kraftfahrzeug. Entworfen werden diese Verträge regelmäßig nicht, da die meisten Beteiligten Zugang zu frei erhältlichen Vertragstexten haben und die Parteien im Vorfeld typischerweise keinen hohen Anspruch an diese Vertragstexte stellen. Scheitert jedoch ein Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug, beispielsweise weil das Fahrzeug sich im Nachhinein als mangelhaft herausstellt, so entsteht typischerweise Streit zwischen den Parteien und es kommt oft darauf an, ob und inwieweit ein Anspruch auf Mangelgewährleistungen im Vertrag ausgeschlossen werden konnte. In diesem Zusammenhang prüft der Fachanwalt für Verkehrsrecht selbstverständlich die einschlägigen Klauseln des Vertrages und begründet die jeweilige Rechtsansicht.

Notare

Am häufigsten erfolgt die Erstellung von Verträgen in unserem Büro durch die Notare. Hier werden selbstverständlich alle beurkundungspflichtigen Geschäfte durchgeführt, insbesondere beurkundungspflichtige Verträge erstellt und abgewickelt. Hierzu zählen beispielsweise Grundstückskaufverträge oder Kaufverträge über Wohnungseigentum, Teileigentum, auch in der Form eines Bauträgervertrages, oder die Begründung oder Übertragung von Erbbaurechten. Ferner zählen dazu die Grundstücksschenkung und-Überlassungsverträge, auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

Viele Geschäfte mit Bezug zu Immobilien unterliegen der Beurkundungspflicht. Ob und inwieweit ein Geschäft beurkundungspflichtig ist, kann dem Mandanten vom Notar beantwortet werden. Neben Geschäften im Immobilienrecht gibt es auch Beurkundungserfordernisse im Familienrecht, im Erbrecht und im Gesellschaftsrecht.

Bei Bedarf: Weitervermittlung

Die Überarbeitung von Verträgen ist an dem jeweiligen Fachgebiet ausgerichtet und nicht an dem (allgemeinen) Vorhandensein eines „Vertrages“. Eine Bearbeitung wird dementsprechend nicht übernommen beispielsweise bezüglich Mobilfunkverträgen oder Verträgen über „eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio“. Das fällt nicht in die Bereiche der bei uns vorhandenen Fachanwaltschaften. Wenn Mandanten unsicher sind, ob und inwieweit Verträge durch uns geprüft und bearbeitet werden, erhalten sie von uns selbstverständlich eine Auskunft darüber, ob und inwieweit das in die von uns bearbeiteten Themen fällt. In vielen Fällen können wir weitere Ansprechpartner außerhalb des Büros empfehlen, sodass die Mandanten kurzfristig anderweitig einen geeigneten Ansprechpartner erhalten.