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Wir stehen Ihnen zur Terminvereinbarung gerne telefonisch von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht in Wesel
Unsere Anwälte David Decka, Mike Steinhauf und Jan Pannenbecker
Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht sind Experten für Bußgelder, Unfälle, Fahrerlaubnis, Verkehrsstrafrecht & mehr. Mike Steinhauf, Jan Pannenbecker und David Decka beraten und vertreten Sie professionell und individuell.
Unter der Überschrift Verkehrsrecht verbirgt sich eine umfangreiche Rechtsmaterie. Grob gliedert sich das Verkehrsrecht in das Verkehrszivilrecht mit dem Verkehrshaftungsrecht, das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, das verwaltungsrechtliche Führerscheinverfahren und das Recht der Kraftfahrtversicherung.
Rechtsanwalt David Decka ist Fachanwalt im Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Mit dieser doppelten Qualifikation hat er sich auf Fälle im Verkehrsstrafrecht spezialisiert. Nutzen Sie diesen Vorteil.
Die Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Leistungen und Inhalte
- Alkohol am Steuer
- Fahrlässigkeit und Gefährdung im Straßenverkehr
- Fahrerflucht
- Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht
- Rechtsberatung und Vertretung bei Problemen mit der Fahrerlaubnis
Für weitere Fragen zum Verkehrsrecht stehen Ihnen die Rechtsanwälte Mike Steinhauf, Jan Pannenbecker und David Decka jederzeit gerne – auch telefonisch – zur Verfügung.
Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht in Wesel
Unsere Anwälte David Decka, Mike Steinhauf und Jan Pannenbecker
Verkehrsstrafrecht
Alkohol am Steuer
Auch Personen, die gewöhnlich nichts mit der Polizei zu tun haben, können im Straßenverkehr in eine solche Situation geraten. Man kennt sie schließlich, die Fälle von Prominenten, die als völlig unverdächtig galten, Alkohol und Straßenverkehr nicht trennen zu können. Nun braucht es aber nicht gleich eine Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), damit man Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wird.
Fahrlässigkeit und Gefährdung im Straßenverkehr
Auch die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) ist ein Tatbestand, der schnell einmal (vor allem fahrlässig) begangen worden sein kann. Ebenfalls zu den klassischen Straftatbeständen im Bereich des Verkehrsrechts gehört der Tatbestand des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB).
Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht
Gleiches gilt für den Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Nahezu jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, hat in seinem Leben schon einmal einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung erhalten. Ist die Geschwindigkeitsübertretung von bestimmtem Ausmaß, so kann es nach dem Bußgeldkatalog auch zu einem Fahrverbot kommen. Für einige Personen kann ein Fahrverbot so schwerwiegende Folgen haben, dass seine Verhängung unangemessen ist. Wenn Sie Tatsachen für eine solche Unangemessenheit vorbringen wollen, dann Bedarf es regelmäßig professioneller Unterstützung. In diesem Fall und anderen Fällen von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist Rechtsanwalt Jan Pannenbecker Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei. Er nimmt für Sie Akteneinsicht, prüft für Sie die Sach- und Rechtslage und berät Sie anschließend unter anderem über Rechtsbehelfe und Erfolgsaussichten.
Fahrerflucht
Geradezu jeder Verkehrsteilnehmer weiß, das Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort strafbar ist. Dennoch ist es ein Tatbestand, der Gegenstand zahlreicher Ermittlungsverfahren ist. Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, in denen Personen zu Schaden kommen, kann es natürlich auch schnell zum Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) oder (im schlimmsten Fall) der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) kommen. In all diesen Fällen ist der Rat eines Strafverteidigers gefragt.



